Endbenutzer Lizenzvereinbarung ("Lizenzvereinbarung")

Um Ihre eigenen Interessen zu schützen, müssen Sie die folgenden wichtigen Bedingungen sorgfältig lesen und verstehen, bevor Sie Dienstleistungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Webseite und die Softwareanwendung) erwerben oder nutzen.

 

Dieser Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Endbenutzer (dem "Lizenznehmer") und Aishang Office Technology (dem "Lizenzgeber"), gemäß dem der Lizenzgeber dem Lizenznehmer die Nutzung der lizenzierten Software lizenziert.

 

Bitte lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch. Sollten Sie Fragen zu dieser Lizenzvereinbarung haben, wenden Sie sich bitte an den Lizenzgeber unter support@swifdoo.com. Mit der Installation, dem Kopieren, dem Zugriff auf die lizenzierte Software oder der Nutzung der lizenzierten Software durch den Lizenznehmer akzeptiert der Lizenznehmer sämtliche Bestimmungen und Bedingungen dieses Lizenzvertrags und verpflichtet sich, diese einzuhalten.

 

Durch das Herunterladen, die Installation, den Zugriff auf und die Nutzung unseres Dienstes erklären Sie sich mit den Bedingungen der Lizenzvereinbarung und allen anderen anwendbaren Vereinbarungen einverstanden. Wenn Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, haben Sie kein Recht auf das Produkt und sollten das Produkt nicht installieren, kopieren, herunterladen, darauf zugreifen oder es nutzen.

 

1. DEFINITION VON DIENSTLEISTUNGEN

 

Für die Zwecke dieses Lizenzvertrags und der damit verbundenen Dienstleistungen und ungeachtet anderer hierin gegebener Definitionen bedeutet "lizenzierte Software": jede Software (herunterladbar von unserer Webseite, vorinstalliert auf einem Gerät, herunterladbar von einer Webseite eines Dritten, Software als Dienstleistung (SaaS), erhältlich auf einem physischen Medium wie z. B. CD, DVD, Blu-ray, Memory Stick), Ressourcen, einschließlich Download-Bereiche, Kommunikationsforen, Produktinformationen, einschließlich aller Updates, Verbesserungen, neuen Funktionen und/oder der Hinzufügung neuer Web-Objekte. Die Dienste umfassen auch: die Dienste, für die diese Lizenzvereinbarung bereitgestellt wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

 

1. Computerinformationen oder Software von Dritten, die der Lizenzgeber für die Aufnahme in die Lizenzierte Software lizenziert hat; und

 

2. alle schriftlichen Materialien oder Dateien, die sich auf die lizenzierte Software beziehen ("Dokumentation").

 

2. GEWÄHRUNG DER LIZENZ

 

SwifDoo PDF gewährt dem Lizenznehmer eine begrenzte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und widerrufliche Lizenz zur Installation oder Nutzung der Dienste für den erworbenen Zeitraum und ausschließlich für den privaten Gebrauch des Lizenznehmers. Jegliche Nutzung oder Installation von mehr Kopien der lizenzierten Software, als lizenziert sind, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers verboten. Ist ein Lizenznehmer vom Lizenzgeber autorisiert, die lizenzierte Software innerhalb seiner Organisation weiterzugeben, gelten alle in dieser Lizenz enthaltenen Einschränkungen für jeden einzelnen Endbenutzer.

 

3. LIZENZBESCHRÄNKUNGEN

 

1. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die lizenzierte Software oder die Dokumentation ganz oder teilweise zu erstellen, zu verwenden, weiterzugeben oder zu veröffentlichen;

2. Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software nicht veröffentlichen, kopieren, vermieten oder ausleihen;

3. Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode der lizenzierten Software zu ermitteln;

4. Der Lizenznehmer darf das lizenzierte Produkt weder ganz noch teilweise modifizieren, verzerren, stören oder in seiner normalen Funktion beeinträchtigen;

5. Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software nicht verwenden, um Anwendungen für Dritte zu hosten, als Teil einer Vereinbarung für Facility Management, Timesharing, Service-Provider oder Servicebüro ; und

6. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Viren, Trojaner, Würmer, Bomben oder beschädigte Dateien zu übertragen oder die lizenzierte Software in einer Weise zu verwenden, die illegal oder durch diesen Lizenzvertrag nicht gestattet ist.

 

4. INSTALLATION

 

Der Lizenznehmer darf die vom Lizenzgeber genehmigte Anzahl von Kopien der lizenzierten Software installieren. Der Lizenznehmer muss der Hauptbenutzer des Computers sein, auf dem die lizenzierte Software installiert wird. Die vorliegende Lizenzvereinbarung gilt für alle Installationen der lizenzierten Software. Der Lizenzgeber ermöglicht den Erwerb von Mehrfachlizenzen oder Benutzerkonten. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die erworbene Anzahl von Lizenzen zu installieren. Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für alle Kosten, die ihm durch die Installation und Nutzung der lizenzierten Software entstehen.

 

5. WARTUNG, UNTERSTÜTZUNG UND UPGRADE

 

5.1 WARTUNG. Aishang Office Technology verpflichtet sich, dem Lizenznehmer Wartung zu gewähren. Um die lizenzierte Software, ihre Funktionen und die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern. Aishang wird dem Lizenznehmer alle Verbesserungen oder Änderungen ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung stellen.

 

Was die Verbesserung der Software betrifft, so sammelt Aishang Office Technology, vorbehaltlich und in Übereinstimmung mit unseren Datenschutzbestimmungen, automatisch Informationen über die Art und Weise, wie die verschiedenen Module und Funktionen der lizenzierten Software genutzt werden, was es dem Lizenzgeber ermöglicht, die Bedürfnisse und Präferenzen der Nutzer zu ermitteln.


Aishang Office Technology verwendet diese Informationen nur, um lizenzierten Benutzern die bestmögliche Software zu bieten. Diese gesammelten Daten werden niemals an Dritte zu Marketingzwecken weitergegeben, verkauft, gehandelt oder vermietet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen. Benutzer, die diesen Dienst nicht aktivieren möchten, können dies im Menü der erweiterten Optionen während des Installationsvorgangs deaktivieren.

 

5.2 UNTERSTÜTZUNG / KUNDENDIENST.  SwifDoo PDF bietet dem Lizenznehmer E-Mail Support für die aktuellen Versionen des Produkts. SwifDoo wird alle Ihre Fragen und Probleme zeitnah beantworten. Der Lizenzgeber kann keine exakte Antwortzeit garantieren, wird aber versuchen, E-Mails innerhalb von 24 Stunden an Werktagen, außer an Feiertagen, zu beantworten. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit SwifDoo Ihre Probleme bestätigen und lösen kann.

 

5.3 UPGRADE. Um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern, erklärt sich SwifDoo PDF bereit, dem Lizenznehmer während der Laufzeit dieses Lizenzvertrags von Zeit zu Zeit kostenlos einen UPGRADE-Service auf der Download-Seite der Webseite anzubieten. Jedes Update, das der Lizenzgeber dem Lizenznehmer zur Verfügung stellt, erfolgt auf der Basis eines Lizenzaustausches, so dass der Lizenznehmer als Bedingung für den Erhalt eines Updates zustimmt, dass er alle Rechte des Lizenznehmers zur Nutzung einer früheren Version der lizenzierten Software aufgibt.

 

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

6.1 ZAHLUNGSFRIST FÜR ABONNEMENTLIZENZEN. Sie stimmen zu, dass Ihr Abonnementplan in dem Moment beginnt, in dem Ihre erste Zahlung erfolgreich verarbeitet wurde. Die Erneuerung Ihres Abonnementplans erfolgt wie folgt:

 

6.1.1 MONATLICHES ABONNEMENT MIT MONATLICHER ZAHLUNG. Ihr Abonnement verlängert sich automatisch am monatlichen Verlängerungsdatum ohne Vorankündigung, bis Sie das Abonnement kündigen. Sie ermächtigen SwifDoo PDF, Ihre Zahlungsmethode(n) zu speichern und Ihre Zahlung automatisch jeden Monat zuzüglich anfallender Steuern abzubuchen, bis Sie kündigen.

 

6.1.2 JAHRESABONNEMENT MIT JÄHRLICHER ZAHLUNG. Ihnen wird der zum Zeitpunkt des Kaufs angegebene Jahrestarif zuzüglich der geltenden Steuern in Rechnung gestellt. Sie ermächtigen SwifDoo PDF, Ihre Zahlungsmethode(n) zu speichern und Ihre Zahlung automatisch jedes Jahr zuzüglich anfallender Steuern zu belasten, bis Sie kündigen.

 

7. EINWILLIGUNG ZUR NUTZUNG VON DATEN

 

7.1. SwifDoo PDF (Hauptanwendung und Plug-Ins) kann von Zeit zu Zeit einen SwifDoo PDF-Server kontaktieren, um nach Aktualisierungen zu suchen.

7.2. SwifDoo PDF kann Benutzerinformationen (darunter, aber nicht beschränkt auf,  Dateiname, Autor, Erstellungszeit, Dateigröße, Gesamtseiten) sammeln, um die normale Funktionalität zu gewährleisten und die Produktqualität zu verbessern. Während der Nutzung können wir auch die IP-Adresse, die Geräteinformationen und das Betriebsverhalten erfassen, die der Lizenzgeber benötigt, um dem Lizenznehmer den erforderlichen Service zu bieten. Zum Beispiel wird SwifDoo PDF Ihre MAC-Informationen sammeln, um sicherzustellen, ob ein Konto die maximale Geräteaktivierung überschreitet.

 

7.3 Sie erklären sich damit einverstanden, dass SwifDoo PDF die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen im Rahmen des Supports erhebt und verwendet. Zu diesen Informationen gehören unter anderem die Bestellinformationen und die Anmelde-E-Mail.

 

8. OPEN-SOURCE ERKLÄRUNG IN DER SOFTWARE DES LIZENZGEBERS

 

Sumatra PDF

 

src/utils and src/mui

 

Copyright © 2006-2014 SumatraPDF Projektautoren (siehe AUTHORS-Datei). Alle Rechte vorbehalten.

 

Die Weitergabe und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

 

1. Die Weitergabe des Quellcodes muss den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.

2. Weiterverteilungen in binärer Form müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.

 

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN SUMATRAPDF PROJEKTAUTOREN "WIE BESEHEN" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN DES SUMATRAPDF PROJEKTS ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGEM), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

 

bzip2

 

Dieses Programm, "bzip2", die zugehörige Bibliothek "libbzip2" und die gesamte Dokumentation sind urheberrechtlich geschützt © 1996-2010 Julian R Seward. Alle Rechte vorbehalten.

 

Die Weitergabe und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

 

1. Weiterverteilungen des Quellcodes müssen den obigen Copyright-Vermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.

2. Der Ursprung dieser Software darf nicht falsch dargestellt werden; Sie dürfen nicht behaupten, dass Sie die Originalsoftware geschrieben haben. Wenn Sie diese Software in einem Produkt verwenden, wäre eine Erwähnung in der Produktdokumentation wünschenswert, ist aber nicht erforderlich.

3. Geänderte Quellversionen müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und dürfen nicht fälschlicherweise als die Originalsoftware dargestellt werden.

4. Der Name des Autors darf nicht verwendet werden, um Produkte, die von dieser Software abgeleitet sind, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung zu unterstützen oder zu bewerben.

 

DIESE SOFTWARE WIRD VOM AUTOR "WIE BESEHEN" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT.  IN KEINEM FALL IST DER AUTOR HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

 

10. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

 

Vorbehaltlich der hierin gewährten Lizenz sind die lizenzierte Software und alle autorisierten Kopien, die der Lizenznehmer anfertigt, Eigentum des Lizenzgebers und von Dritten, deren geistiges Eigentum an den Lizenzgeber lizenziert worden ist. Die Struktur, die Organisation und der Quellcode des Produkts sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen des Lizenzgebers.

 

11. GARANTIE

 

11.1. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG AUF MEDIEN

 

Der Lizenzgeber garantiert, dass die Medien, auf denen die Lizenzierte Software verteilt wird, für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Lieferung der lizenzierten Software an den Lizenznehmer frei von Mängeln sind. Wenn der Lizenznehmer während dieser 30-Tage-Frist einen Mangel am Medium entdeckt, muss der Lizenznehmer das defekte Medium innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Entdeckung des Mangels an den Lizenzgeber zurücksenden, und das einzige Rechtsmittel des Lizenznehmers besteht darin, entweder das defekte Medium ersetzen zu lassen, oder nach alleinigem Ermessen des Lizenzgebers eine Rückerstattung des Geldes erhalten, das der Lizenznehmer für die lizenzierte Software bezahlt hat.

 

11.2. KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR LIZENZIERTE SOFTWARE

 

VORBEHALTLICH JEGLICHER GESETZLICHER VORSCHRIFTEN WIRD DIE LIZENZIERTE SOFTWARE DEM LIZENZNEHMER "WIE BESEHEN" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER LIZENZGEBER UND DIE LIEFERANTEN ODER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN DES LIZENZGEBERS ÜBERNEHMEN KEINE GARANTIE FÜR DIE NUTZUNG ODER LEISTUNG DER SOFTWARE. DER LIZENZGEBER UND DIE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN DES LIZENZGEBERS ÜBERNEHMEN KEINE GARANTIEN, BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN ODER BESTIMMUNGEN (WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, OB DURCH GESETZ, GEWOHNHEITSRECHT, GEWOHNHEITSRECHT, GEBRÄUCHE ODER ANDERWEITIG) IN BEZUG AUF JEGLICHE ANGELEGENHEIT, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER INTEGRATION, DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, MIT AUSNAHME UND IN DEM UMFANG, IN DEM EINE GARANTIE NACH GELTENDEM RECHT IN DER RECHTSORDNUNG DES LIZENZNEHMERS NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER EINGESCHRÄNKT WERDEN KANN.

 

12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND AUSSCHLUSS VON NEBENSCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN UND BESTIMMTEN ANDEREN SCHÄDEN

 

DER LIZENZGEBER ODER DIE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN DES LIZENZGEBERS HAFTEN IN KEINEM FALL GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER FÜR SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN ODER FÜR DIREKTE, INDIREKTE, NEBENSCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR ENTGANGENEN GEWINN ODER ENTGANGENE ERSPARNISSE, SELBST WENN EIN VERTRETER DES LIZENZGEBERS ODER EINS DER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN DES LIZENZGEBERS ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE, SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN ODER FÜR ANSPRÜCHE VON DRITTPARTEIEN INFORMIERT WURDE. DIESE EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE GELTEN IN DEM UMFANG, DER NACH DEM GELTENDEN RECHT IN DER RECHTSPRECHUNG DES LIZENZNEHMERS ZULÄSSIG IST. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES ALLGEMEINEN UMFANGS DES VORSTEHENDEN GILT DIE GESAMTHAFTUNG DES LIZENZGEBERS UND DER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN DES LIZENZGEBERS IM RAHMEN ODER IN VERBINDUNG MIT IRGENDEINER BESTIMMUNG DIESER LIZENZ, SELBST IM FALLE VON VERSCHULDEN, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG, VERTRAGSBRUCH ODER VERLETZUNG DER GARANTIE DES LIZENZGEBERS, SELBST WENN DER LIZENZGEBER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

 

13. ALLGEMEINES

 

13.1. ANWENDBARES RECHT

 

Dieser Vertrag unterliegt den in der Provinz Sichuan, China, geltenden Gesetzen und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausdrücklich von der Lizenzvereinbarung ausgeschlossen.

 

13.2. VORBEHALT VON RECHTEN

 

Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte vor, die dem Lizenznehmer in diesem Lizenzvertrag nicht ausdrücklich eingeräumt werden. Die dem Lizenznehmer eingeräumten Nutzungsrechte an der lizenzierten Software beschränken sich auf den Umfang der geistigen Eigentumsrechte des Lizenzgebers und auf die geistigen Eigentumsrechte Dritter, die vom Lizenzgeber lizenziert wurden, und beinhalten nicht die Einräumung von geistigen Eigentumsrechten jeglicher Art an den Lizenznehmer. Diese Lizenz stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber in Bezug auf diesen Gegenstand dar und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Zusicherungen, Verhandlungen, zusätzliche Bedingungen oder andere ähnliche Mitteilungen zwischen den Parteien.

 

13.3. DATENSCHUTZ & SCHUTZ PERSÖNLICHER INFORMATIONEN

 

Lesen Sie die Erklärung über die Datenschutzbestimmungen zur Erfassung und Verwendung Ihrer Daten.

 

13.4. VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG

 

Dieser Lizenzvertrag stellt die gesamte und ausschließliche Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die lizenzierte Software dar und ersetzt alle früheren schriftlichen und mündlichen Absprachen und Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand.

 

13.5. VERÄNDERUNG

 

Dieser Lizenzvertrag kann nur durch ein von einem bevollmächtigten Vertreter des Lizenzgebers unterzeichnetes Schreiben geändert oder ergänzt werden. Sie erkennen an, dass der Lizenzgeber das Recht hat, die Herstellung und Entwicklung der Software und den Support für die Software einzustellen.

 

13.6. WIDERRUFSFÄHIGKEIT

 

Sollte eine Bestimmung dieses Lizenzvertrags von einem zuständigen Gericht als rechtswidrig eingestuft werden, so wird diese Bestimmung im maximal zulässigen Umfang durchgesetzt, und die übrigen Bestimmungen dieses Lizenzvertrags bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

 

13.7. VERZICHT

 

Das Versäumnis einer Partei, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf die zukünftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung dar.

 

14. SCHADENSERSATZ

 

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Lizenzgeber von allen Ansprüchen, Verlusten, Verbindlichkeiten, Schäden, Bußgeldern, Strafen, Kosten und Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten auf anwaltlicher oder außergerichtlicher Basis) freizustellen, die sich aus der Nutzung der lizenzierten Software durch den Lizenznehmer ergeben oder damit zusammenhängen. Die Verpflichtungen des Lizenznehmers aus diesem Abschnitt bleiben auch nach Ablauf oder Kündigung dieses Lizenzvertrages bestehen.

 

15. ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR BETA-SOFTWARE

 

Wenn es sich bei der lizenzierten Software, die der Lizenznehmer mit diesem Lizenzvertrag erhält, um eine vorkommerzielle Version handelt, die auch als BETA"-Software bezeichnet wird ("Vorabversionssoftware"), dann ersetzt dieser Abschnitt die widersprüchlichen Bedingungen in Bezug auf die Vorabversionssoftware, sofern eine Bestimmung in diesem Abschnitt mit einer anderen Bestimmung in diesem Lizenzvertrag in Konflikt steht, jedoch nur in dem Umfang, der zur Lösung des Konflikts erforderlich ist. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Vorabversion der Software nicht das endgültige Produkt des Lizenzgebers darstellt und Bugs, Fehler und andere Probleme enthalten kann, die zu System- oder anderen Fehlern und Datenverlust führen können. Folglich lehnt der Lizenzgeber jegliche Garantie- oder Haftungsverpflichtungen gegenüber dem Lizenznehmer ab, und der Lizenznehmer akzeptiert diesen Haftungsausschluss

 

UNGEACHTET ANDERER BESTIMMUNGEN, WELCHE DIE HAFTUNG DES LIZENZGEBERS EINSCHRÄNKEN, IST DIE HAFTUNG DES LIZENZGEBERS UND SEINER LIEFERANTEN IN GERICHTSBARKEITEN, IN DENEN DIE HAFTUNG FÜR VORVERÖFFENTLICHTE SOFTWARE NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN, JEDOCH EINGESCHRÄNKT WERDEN KANN, AUF DEN NIEDRIGEREN BETRAG DES VOM LIZENZNEHMER GEZAHLTEN BETRAGS ODER FÜNFZIG US-DOLLAR (50,00 USD) BESCHRÄNKT.

 

Der Lizenznehmer erkennt an, dass der Lizenzgeber dem Lizenznehmer nicht versprochen oder garantiert hat, dass die Vorabversionssoftware in der Zukunft angekündigt oder irgendjemandem zur Verfügung gestellt wird, und dass der Lizenzgeber keine ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtung gegenüber dem Lizenznehmer hat, die Vorabversionssoftware anzukündigen oder einzuführen. Der Lizenzgeber kann beschließen, kein Produkt einzuführen, das der Vorabversionssoftware ähnlich oder mit ihr kompatibel ist. Dementsprechend erkennt der Lizenznehmer an, dass jegliche Forschung oder Entwicklung, die der Lizenznehmer mit ausdrücklicher und vorheriger Genehmigung des Lizenzgebers in Bezug auf die Vorabversionssoftware oder ein mit der Vorabversionssoftware verbundenes Produkt durchführt, ausschließlich auf eigenes Risiko des Lizenznehmers erfolgt.

 

Während der Laufzeit dieses Lizenzvertrages wird der Lizenznehmer auf Verlangen des Lizenzgebers dem Lizenzgeber Rückmeldungen über das Testen und die Nutzung der Vorabversion der Software geben, einschließlich Fehler- oder Bugmeldungen. Wurde dem Lizenznehmer die Vorabversion der Software gemäß einer separaten schriftlichen Vereinbarung zur Verfügung gestellt, so unterliegt die Nutzung der Vorabversion durch den Lizenznehmer ebenfalls dieser Vereinbarung. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Lizenzvertrag wird der Lizenznehmer alle nicht freigegebenen Versionen der Pre-Release-Software innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Abschluss der Tests der Pre-Release-Software durch den Lizenznehmer zurückgeben oder deinstallieren, wenn dieses Datum vor dem für die erste kommerzielle Lieferung der öffentlich und kommerziell freigegebenen Software durch den Lizenzgeber vorgesehenen Datum liegt.

 

16. SOFTWARE VON DRITTANBIETERN

 

Software von Drittanbietern kann zusammen mit der lizenzierten Software vertrieben werden (die "Software von Drittanbietern"). Für jede dieser Drittsoftware können Hinweise erforderlich sein und/oder andere Lizenzbedingungen gelten. Auf solche erforderlichen Hinweise und Lizenzbedingungen für Drittsoftware kann gegebenenfalls über die Drittsoftware selbst zugegriffen werden. Mit der Annahme dieser Lizenzvereinbarung akzeptiert der Lizenznehmer auch die Lizenzbedingungen, unter denen die Drittsoftware gegebenenfalls zur Verfügung gestellt wird. Der Lizenznehmer geht keine vertragliche Beziehung mit dem Lizenzgeber in Bezug auf diese Drittsoftware ein und der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung für die Nutzung derselben durch den Lizenznehmer.

 

17. BEENDIGUNG

 

Die Laufzeit dieser Lizenzvereinbarung gilt für einen Zeitraum, welcher der erworbenen Lizenzart und/oder -dauer entspricht, ab dem Datum des Kaufs, des Downloads oder der Aktivierung des Kontos, bis zur Beendigung gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung. Am Ende der Laufzeit verpflichtet sich der Lizenznehmer, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Beendigung oder Ablauf alle Kopien der lizenzierten Software bis auf eine zu deinstallieren und zu zerstören oder dauerhaft zu löschen. Dieser Vertrag endet automatisch, wenn der Lizenznehmer eine der Bedingungen des Vertrags nicht einhält. Darüber hinaus muss der Lizenznehmer bei Kündigung aus irgendeinem Grund alle Kopien der lizenzierten Software an den Lizenzgeber zurückgeben oder schriftlich bestätigen, dass alle Kopien der lizenzierten Software vernichtet worden sind.

 

18. ÜBERDAUERN

 

Alle in diesem Lizenzvertrag festgelegten Verpflichtungen überdauern dessen Beendigung, gleichgültig aus welchem Grund; dieses Überdauern impliziert oder begründet jedoch kein fortgesetztes Recht zur Nutzung der Lizenzsoftware nach Beendigung dieses Lizenzvertrages.

 

19. NACHWEIS DER EINHALTUNG

 

Innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Aufforderung durch den Lizenzgeber oder einen von ihm bevollmächtigten Vertreter wird der Lizenznehmer eine vollständige Dokumentation und eine eidesstattliche Erklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass die Nutzung der gesamten lizenzierten Software durch den Lizenznehmer mit diesem Lizenzvertrag übereinstimmt.

 

20. NACHWEIS DER EINHALTUNG

 

Der Lizenzgeber ist berechtigt, den Vertrag in regelmäßigen Abständen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen zu überarbeiten. Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer über wesentliche Änderungen dieses Vertrages informieren, indem er sie auf der offiziellen Webseite des Lizenzgebers veröffentlicht.